Beschreibung
Die Kennzeichnungspflicht für den Versand von Lithium-Batterien basiert auf internationalen Gefahrgutvorschriften (UN Recommendations), die in Deutschland durch die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) sowie das ADR-Abkommen umgesetzt werden. Für den Luft- und Seeverkehr gelten ergänzend die IATA-DGR und der IMDG-Code.
Das Gefahrgutetikett für den Versand von Lithium-Batterien respektive Lithium-Ionen-Akkus muss bestimmte Vorschriften und Anforderungen erfüllen, die sowohl international (z. B. nach UN, IATA, ADR, IMDG) als auch national in Deutschland gelten. Die Kennzeichnung dient der Sicherheit und weist auf potenzielle Gefahren hin, die von Batterien ausgehen können, insbesondere im Hinblick auf Brand- oder Explosionsrisiken.
Gefahrgutetiketten für den Versand von Lithium-Batterien müssen die oben genannten Kriterien erfüllen, einschließlich der Mindestgröße von 120 mm x 110 mm, des roten Randes, der Notrufnummer und der Gefahrensymbole. Diese Kennzeichnung ist unerlässlich für den sicheren Transport und den Schutz von Personen, die mit dem Paket umgehen.
Vorgeschriebene Merkmale der Gefahrgutetiketten im Detail:
- Mindestgröße des Etiketts: 120 mm x 110 mm
- Es ist wichtig, dass diese Mindestgröße eingehalten wird, um die Lesbarkeit und Auffälligkeit zu gewährleisten.
- Farbvorgaben: Das Etikett muss farbig sein, insbesondere der rote Rand ist zwingend erforderlich.
- Oberer Teil des Etiketts: Ein Symbol, das eine beschädigte oder explodierende Batterie darstellt, oft verbunden mit einer Flamme oder einem Blitz, um die potenziellen Gefahren von Lithium-Batterien darzustellen. Textlicher Hinweis: Ein Warnhinweis, der in etwa folgendes enthält: „Achtung! Lithium-Batterien. Kann bei Beschädigung gefährlich sein.“ Der Text weist darauf hin, dass die Batterien nur unter bestimmten Bedingungen transportiert werden dürfen. Notfall-Telefonnummer: Eine Telefonnummer, unter der im Falle eines Zwischenfalls Informationen eingeholt werden können. Diese Nummer muss auf den Gefahrgut-Etiketten gut sichtbar sein.
UN-Nummer:
- Für den Versand von Lithium-Batterien werden spezifische UN-Nummern verwendet:
- UN 3480: Für Lithium-Ionen-Batterien (nicht in Geräten verbaut).
- UN 3481: Für Lithium-Ionen-Batterien, die in Geräten eingebaut sind oder zusammen mit Geräten verpackt werden.
- UN 3090: Für Lithium-Metall-Batterien (nicht in Geräten verbaut).
- UN 3091: Für Lithium-Metall-Batterien, die in Geräten eingebaut sind oder zusammen mit Geräten verpackt werden.
Diese UN-Nummern müssen klar sichtbar auf den Gefahrgutetiketten oder auf der Verpackung angebracht sein.
Symbole und Hinweise:
- Ein Warnsymbol, das entweder eine explodierende Batterie oder das allgemeine Gefahrgut-Symbol darstellt.
- Manchmal ist ein „Achtung“-Zeichen oder ein Flammensymbol abgebildet, das auf die Brandgefahr hinweist.
Anbringung des Gefahrgutetiketts: Das Etikett muss fest auf der Außenseite der Versandverpackung angebracht sein, vorzugsweise so, dass es nicht leicht abgerissen oder beschädigt werden kann.