Beschreibung
LQ-Etiketten / LQ-Aufkleber (Limited Quantity) sind Kennzeichnungen, die im Gefahrguttransport verwendet werden, um Güter zu markieren, die in begrenzten Mengen transportiert werden dürfen. Sie sind eine spezielle Regelung gemäß den Vorschriften wie ADR ((Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Kapitel 3.4 des ADR), IMDG-Code (See) und IATA-DGR (Luft), um Transporte kleinerer Mengen gefährlicher Stoffe einfacher und kostengünstiger zu gestalten.
Ein LQ-Aufkleber ist quadratisch, schwarz umrandet und oft mit der Abkürzung "LQ" oder einer weißen Fläche gekennzeichnet. Bei Seetransporten kann zusätzlich das "Y"-Symbol verwendet werden, um auf spezifische Luftfrachtregelungen hinzuweisen.
Bedingungen für LQ-Transport:
- Mengenbeschränkung: Die Menge pro Innenverpackung und Gesamtverpackung ist streng limitiert (z. B. 1 Liter pro Flasche und maximal 30 kg pro Karton für bestimmte Stoffe).
- Gefahrgutklasse: Gilt für viele, aber nicht alle Gefahrgutklassen. (siehe unten)
- Verpackungsvorschriften: Robuste Verpackungen, die den Vorschriften entsprechen, sind Pflicht.
Die LQ-Kennzeichnung ermöglicht in der Regel den Verzicht auf einige Vorschriften, wie das Mitführen von Gefahrgutdokumenten oder Fahrzeugkennzeichnungen, je nach Transportmittel. Sie bietet eine sicherheitsgerechte und vereinfachte Lösung für den Transport kleiner Mengen gefährlicher Stoffe, etwa bei chemischen Laboren oder in der Logistikbranche.
Die Limited Quantity (LQ)-Regelung gilt für die meisten Gefahrgutklassen, jedoch mit spezifischen Einschränkungen. Hier eine Übersicht der Gefahrgutklassen, für die LQ anwendbar ist:
Gefahrgutklassen, die LQ erlauben:
- Klasse 2: Gase (nur bestimmte Druckgaspackungen, wie Spraydosen).
- Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten (z. B. Isopropanol, Lacke, Lösungsmittel).
- Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe (z. B. Schwefel, Streichhölzer).
- Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe (nur eingeschränkt, abhängig vom Stoff).
- Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase entwickeln (nur eingeschränkt).
- Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (z. B. Wasserstoffperoxid).
- Klasse 6.1: Giftige Stoffe (nur eingeschränkt und in kleinen Mengen).
- Klasse 8: Ätzende Stoffe (z. B. Säuren, Basen).
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z. B. Lithiumbatterien).
Gefahrgutklassen, für die LQ NICHT gilt:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände.
- Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe (z. B. biologisches Material).
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe.
Weiterführende Informationen in Kapitel 3.4 des ADR 2017 enthält. Es behandelt die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter in begrenzten Mengen. Die Datei wird vom Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) bereitgestellt.